Grundabmessungen der Fahrzeuge
Die Grundabmessungen der Fahrzeuge dienen der eindeutigen Bestimmung der einheitlich definierten Abmessungen.
Die Grundabmessungen der Fahrzeuge sind in der Norm ISO 612-1978 – „Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern – Benennungen und Definitionen.“ festgelegt. Zu deren richtigen und objektiven Bestimmung muß man während der Messung die festgelegten Grundvoraussetzungen einhalten.
Annahmen zur Bestimmung der Grundmaße:
1 – das Fahrzeug muss sich auf einer waagerechten Ebene befinden
2 – das Fahrzeug ist mit dem zulässigen Gesamtgewicht oder dem Leergewicht beladen
3 – das Fahrzeug befindet sich im Ruhezustand, seine Räder und der Lenkmechanismus sind gerade ausgerichtet
4 – die Reifen sind befüllt entsprechend der Vollbelastung des Fahrzeuges
5 – das Fahrzeug hat das standardmässige Zubehör, Ausrüstung und Ausstattung
| A – Radstand | G – Fahrzeugbreite ohne / mit Spiegeln |
| B – Gesamtlänge des Fahrzeuges | H – Fahrzeughöhe |
| C – vorderer Überhang | J – Bodenfreiheit |
| D – hinterer Überhang | K – vorderer Überhangwinkel |
| E – Spurweite Vorderräder | L – hinterer Überhangwinkel |
| F – Spurweite Hinterräder |